Frühling, Freiheit, Führerschein – Führerscheinklassen für Schüler vorgestellt

Viele Jugendliche träumen von der Freiheit, mobil und unabhängig von Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs zu sein. Vor allem auf dem Land, wo Bus und Bahn nur stündlich fahren und die Distanz zur Schule oder den Freizeitaktivitäten größer ist, ist man sehr auf andere Fortbewegungsmittel angewiesen. Gerade jetzt im Frühling, wenn so langsam wieder der Außensport wie Fußball nach der Winterpause beginnt und man wieder auf Training oder auf Auswärtsspiele fahren muss. Da hilft es, wenn man bereits einen Führerschein in jungen Jahren absolviert, um sich ein Stück weit selbstständiger und unabhängiger zu machen. Doch welche Führerscheinklassen kommen für Schüler in Frage? Hier werden euch die wichtigsten Führerscheine vorgestellt, die ihr bereits in jungen Jahren machen könnt.

AM – Der Rollerführerschein
(ab 15 Jahren)

Der AM-Führerschein erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Dazu gehören:
• Mopeds
• Motorroller
• Leichtkrafträder mit maximal 50 cm³ Hubraum oder 4 kW Leistung
Dieser Führerschein ist besonders bei jüngeren Schülern beliebt, da er schon mit 15 Jahren erworben werden kann und eine gute Möglichkeit bietet, zur Schule oder zum Sportverein zu fahren. So wird besonders auf dem Land der erste kleine Schritt in die Unabhängigkeit
gesetzt.

A1 – Der 125er-Führerschein
(ab 16 Jahren)

Mit dem A1-Führerschein darfst du ein Motorrad mit maximal 125 cm³ Hubraum und 11 kW (15 PS) Leistung fahren. Viele Jugendliche entscheiden sich für diesen Führerschein, da man mit diesen Maschinen deutlich schneller unterwegs ist als mit einem Moped. Vorteile gegenüber dem Moped:
• Höhere Geschwindigkeit (bis zu ca. 100 km/h)
• Geeignet für längere Strecken
• Ab 18 Jahren ist eine vereinfachte Aufstiegsprüfung für die Klasse A2 möglich
Wer später den Autoführerschein (B) macht, kann durch eine Schulung auch die Berechtigung für 125er-Motorräder erhalten.

B & B197 & B78
Der Autoführerschein (ab 17 Jahren mit Begleitperson)

Der klassische Autoführerschein ist für viele das wichtigste Ziel. Bereits mit 17 Jahren kann man ihn im Rahmen des “Begleiteten Fahrens” erwerben.
Das bedeutet:
• Man darf bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren
• Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein seit 5 Jahren besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben
• Ab 18 darf man dann allein fahren

Das begleitete Fahren hat sich bewährt, da Fahranfänger mehr Erfahrung sammeln können, bevor sie alleine fahren. Zudem ist der B-Führerschein eine Voraussetzung für viele Berufe und Ausbildungen und erleichtert den Alltag sehr, da man nun eigentlich selbst entscheiden kann, wohin man wann fährt. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man die Fahrerlaubnis Klasse B erlangen kann. So kann man beispielsweise auch den Führerschein mit der Klasse B197 oder B78 machen. Jetzt fragt ihr euch bestimmt, was der Unterschied der drei Klassen ist und wofür die Zahlen stehen. Das ist ganz einfach: die Zahl 197 steht dafür, dass ihr eure praktische Prüfung in einem Automatikauto absolviert habt, aber eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden in einem handgeschalteten Auto hattet, was euch befähigt, einen Schalter zu fahren. Die Zusatzzahl 78 sagt aus, dass ihr nur Fahrstunden und die Prüfung in einem Automatikauto absolviert habt. Somit seid ihr nur befähigt, ein Automatikauto zu fahren.

L – Der Traktorführerschein
(ab 16 Jahren)

Für Schüler auf dem Land kann ebenfalls die Führerscheinklasse L interessant sein. Sie erlaubt das Fahren von Traktoren bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h). Damit dürfen auch landwirtschaftliche Maschinen im Straßenverkehr bewegt werden, was für eine Ausbildung in der Landwirtschaft oder für die Mithilfe auf dem Hof nützlich ist.

R.B. (Q 12)